Datenschutzhinweise
A) Allgemeine Informationen
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Staatliche Realschule Neusäß
Landrat-Dr.-Frey-Straße 8
86356 Neusäß
Tel. 0821/20750-0
Fax 0821/20750-20
E-Mail:
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Realschule Neusäß
- persönlich -
Landrat-Dr.-Frey-Straße 8
86356 Neusäß
Tel. 0821/20750-0
E-Mail:
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch
das Rechenzentrum des Landkreises Augsburg in unserem Auftrag.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Ihre Rechte
Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail:
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Weitere Informationen
Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.
B) Informationen zum Internetauftritt
Technische Umsetzung
Unser Webserver wird durch die Firma Joomla100.com - Hosting und Webspace betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.
Protokollierung
Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:
- Datum und Uhrzeit der Anforderung
- Name der angeforderten Datei
- Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
- verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
- vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
- übertragene Datenmenge.
Nach Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht.
Aktive Komponenten
Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.
Cookies
Wir setzen und verwenden keine Cookies.
Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)
Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung personenbezogener Daten) durch.
C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen
Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
- die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
- die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
- das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
- die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
- die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
- das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
- Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)
Nur bei Berufsschulen:
- die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
- die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
- der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Daten in Schülerunterlagen:
Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:
Betroffene Daten |
Aufbewahrungszeit/ |
|
1. |
Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift |
50 Jahre |
2. |
Leistungsnachweise |
2 Jahre |
3. |
alle übrigen Daten |
1 Jahr |
Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:
Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)
b) Daten von Lehrkräften
Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
c) Daten des nicht unterrichtenden Personals
Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
- die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
Dauer der Speicherung
Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)
Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Dauer der Speicherung
Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.
D) Anwendungen der ByCS
Im Rahmen unserer Datenverarbeitung setzen wir folgende Anwendungen ein:
Anwendung und Datenschutzhinweise (Link)
- Alle mebis-Angebote: https://mebis.bycs.de/datenschutz
- ByCS-Administration: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/administration/datenschutzerklaerung/index.html
- ByCS-Dashboard: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/dashboard-anwendung/datenschutzerklaerung/index.html
- ByCS-Drive mit Office: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/cloudspeicher/datenschutzerklaerung/index.html
- ByCS-Messenger: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/messenger/datenschutzerklaerung/index.html
- ByCS-Videokonferenz: https://viko.bycs.de/app/datenschutz
E) Schulmanager-Online
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung von Informationen im schulinternen passwortgeschützten Bereich der Schule, insbesondere für Stunden- und Vertretungspläne, Termine des Schullebens und von Klassenarbeiten, das digitale schwarze Brett, die Erfassung von Fehlzeiten, die Übermittlung von Elternbriefen, Nachrichten von Lehrer*innen an Schüler*innen und Erziehungsberechtigte und zur Unterstützung des Lernens zuhause. Der Schulmanager Online ist die zentrale Kommunikationsoberfläche der Schule.
Damit dient die Datenverarbeitung soweit die Nutzung für unterrichtliche Zwecke erfolgt, der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das BayEUG uns als Schule zuweist.
Daten von Nutzerinnen und Nutzern des Dashboards
Von Nutzerinnen und Nutzern des Dashboards werden folgenden Daten verarbeitet:
Personenstammdaten, Kontaktdaten, Adressen, Daten zur Schullaufbahn, Zugehörigkeit zu Gruppen, Daten zum Schulbetrieb (z. B. Stunden- und Vertretungsplan, besuchter Unterricht), Login-Daten (Benutzername/E-Mail-Adresse, Passwort), Fehlzeiten (z. B. Krankmeldungen, Beurlaubungen), Daten zum Verhalten und Maßnahmen (z. B. Klassenbucheinträge, Nachsitzen), Buchungsdaten (z. B. Elternsprechtage, Sprechstunden, Wahlfächer), Leistungsdaten (z. B. Noten), Kommunikation (z. B. Chat-Verläufe), Einwilligungen, Zahlungsdaten, Protokolldaten sowie jegliche weitere Art von personenbezogenen Daten der unter „Kategorien betroffener Personen“ genannten Personengruppen, die im Schulalltag anfallen bzw. die von der Schule oder einer Person, der die Schule Zugriff auf die Software gegeben hat, in Schulmanager Online eingegeben werden.
Rechtsgrundlage
Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.
Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. Abschnitt 4 Anlage 2 zu § 46 BaySchO, Abschnitt 5 Anlage 2 zu § 46 BaySchO sowie Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.
Zwecke
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Verwendung des Schulmanager Online erfolgt zu den in Ziffer 1 Abschnitt 4 Anlage 2 zu § 46 BaySchO, Ziffer 1 Abschnitt 5 Anlage 2 zu § 46 BaySchO genannten Zwecken, insbesondere
Unterstützung der Schulentwicklung
Ergänzung der pädagogischen Arbeit durch virtuelle Klassenräume
Förderung der Kooperation innerhalb der Schule und zwischen Schulen
ortsunabhängiges Arbeiten mit digitalen Unterrichtswerkzeugen
Durchführung elektronisch unterstützter Leistungsnachweise
Durchführung von Distanzunterricht unter den Voraussetzungen von § 19 Abs. 4 BaySchO
Information der am Schulleben der jeweiligen Schule beteiligten Personen (Schulleitung, Lehrkräfte, Verwaltungspersonal, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler) über Sachverhalte mit Schulbezug
Organisation des Schullebens
digitale Fehlzeitenmeldung
schulinterne, unterrichtliche Nutzung, soweit diese aus pädagogischen Gründen (z.B. zur Förderung der Medienkompetenz; gemeinsame Bearbeitung digitaler Produkte in Gruppenarbeit) erforderlich ist
Innen- und Außenkommunikation der Schule (soweit nicht Telekommunikation i. S. des Telekommunikationsgesetzes – TKG)
Entwicklung und Betrieb der Web-Plattform „Schulmanager Online“.
Empfänger
Schulinterne Empfänger
Empfänger ist die Administration der Schule.
Schulexterne Empfänger
Externe Empfänger sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulmanager Online GmbH
Nymphenburger Straße 86, 80636 München (Geschäftsführer: Johannes Stanggassinger).
Die Schule bedient sich zu Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support des Dashboards folgender Auftragsverarbeiter:
Schulmanager Online GmbH
Nymphenburger Straße 86
80636 München
Die Schulmanager Online GmbH bedient sich „weiterer Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO (z.B. ISB und ALP). Alle Auftragsverarbeiter haben ihren Sitz in Deutschland.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Übermittlungsempfänger.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Die Vorgaben zur Speicherdauer sind grundsätzlich Nr. 5 der Anlage 2 Abschnitt 4, 5 und 7 der BaySchO zu entnehmen. Demnach werden Daten gelöscht, deren Speicherung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, wenn diese Einwilligung widerrufen wird. Alle übrigen Daten werden spätestens einen Monat nach Ablauf des jeweiligen Schuljahres gelöscht.
F) Microsoft-Teams
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung des Videokonferenzwerkzeugs Microsoft Teams. Diese wird zur Durchführung des Distanzunterrichts und bei Elternsprechtagen verwendet.
Die Datenverarbeitung im Rahmen des Distanzunterrichts oder für andere unterrichtliche Zwecke erfolgt somit zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das BayEUG den Schulen zuweist.
a) Daten von Nutzern
Für die Teilnahme an den Videokonferenzen wird von den Schülerinnen und Schülern, sowie von den Lehrkräften ein Benutzerkonto bei Microsoft 365 angelegt. Dieses dient zur eindeutigen Identifikation des Benutzers bei der Teilnahme an der Videokonferenz. Dabei werden von uns der Vorname und der Nachname gespeichert.
Microsoft kann bei der Teilnahme weitere Benutzerdaten speichern. Angaben zu den Daten, die von Microsoft erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen von Microsoft unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement.
Rechtsgrundlage
Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.
Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 19 Abs. 4 BaySchO i.V.m. Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.
Zwecke
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Verwendung von Microsoft Teams erfolgt zur Bereitstellung von Videokonferenzräumen mit integrierter Chat-Funktion für Schulen zu den in Nr. 1 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO genannten Zwecken, insbesondere
- zum Zwecke der Durchführung von Distanzunterricht,
- der Durchführung von Kommunikation mit Erziehungsberechtigten.
Empfänger
Schulinterne Empfänger
Empfänger sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Videokonferenz (pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Referendarinnen und Referendare). Diese sind Empfänger hinsichtlich der in der Videokonferenz jeweils sichtbaren oder hörbaren Daten (konkret: sichtbare Profilinformationen, Videobild und Ton im Rahmen von Videokonferenzen und der gruppenbezogenen Nutzungsdaten, hierzu Nr. 4.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).
Externe Empfänger
Externe Empfänger können schulexterne Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Videokonferenzen sein (beispielsweise von anderen Behörden, Vereinen, Einrichtungen, Unternehmen). (Zu den jeweiligen Datenarten, die diese empfangen können, vgl. oben)
Zur Bereitstellung und Nutzung von Microsoft Teams ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Microsoft notwendig. Die Verarbeitung der Daten erfolgt aufgrund der aktuell gültigen Datenschutzerklärung von Microsoft. Diese ist unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement einsehbar.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Übermittlungsempfänger.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Die Vorgaben zur Speicherdauer sind grundsätzlich Ziffer 5 der Anlage 2 Abschnitt 7 der BaySchO zu entnehmen.
Davon abweichend gilt Folgendes:
Sämtliche Daten, die innerhalb einer Videokonferenz anfallen – also nicht nur Videobild und Ton (s. Nr. 3.2 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO), sondern insbesondere auch Chatnachrichten (s. Nr. 3.3 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO) – werden nicht gespeichert, sondern mit Beendigung der Videokonferenz gelöscht.
G) Microsoft Office 365
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung von Microsoft 365 (Officeanwendungen von Microsoft). Diese wird im Rahmen des IT-Unterrichts und zur medientechnischen Bildung verwendet.
Die Datenverarbeitung im Rahmen des Distanzunterrichts oder für andere unterrichtliche Zwecke erfolgt somit zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das BayEUG den Schulen zuweist.
a) Daten von Nutzern
Um die Officeanwendungen von Microsoft 365 nutzen zu können wird von den Schülerinnen und Schülern, sowie von den Lehrkräften ein Benutzerkonto bei Microsoft 365 angelegt. Dieses dient zur eindeutigen Identifikation des Benutzers im Microsoft 365 Tenant der Staatlichen Realschule Neusäß. Dabei werden von uns der Vorname und der Nachname gespeichert.
Microsoft kann bei der Teilnahme weitere Benutzerdaten speichern. Angaben zu den Daten, die von Microsoft erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen von Microsoft unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement.
Rechtsgrundlage
Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.
Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 19 Abs. 4 BaySchO i.V.m. Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.
Zwecke
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Verwendung von Microsoft Office 365 erfolgt
- zum Zwecke der Durchführung von Distanzunterricht,
- zur medien- und informationstechnischen Bildung im Rahmen des IT-Unterrichts.
Empfänger
Schulinterne Empfänger
Empfänger ist die Administration der Schule.
Externe Empfänger
Zur Bereitstellung und Nutzung von Microsoft Teams ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Microsoft notwendig. Die Verarbeitung der Daten erfolgt aufgrund der aktuell gültigen Datenschutzerklärung von Microsoft. Diese ist unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement einsehbar.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Übermittlungsempfänger.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten werden mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin/der Schüler austritt, gelöscht.